Dachzelte mieten
Für einen Überblick, welche Dachzelte wir aktuell zur Vermietung anbieten, rufen Sie gerne unter +49 (0)8102 89 58 16 bei uns an. Alle Dachzelte sind vom Hersteller Maggiolina / Autohome, Made in Europe und TÜV geprüft. Da wir unser Sortiment erneuern und diesen Bereich der Webseite umbauen, ist die derzeit dargestellte Auswahl an Miet-Dachzelten möglicherweise nicht aktuell. Besuchen Sie alternativ diese Seite zu einem späteren Zeitpunkt wieder – wir beraten Sie gerne!
In Zukunft finden Sie auf dieser Seite nachfolgend eine Übersicht unserer Dachzelte zur Vermietung.
WILD LAND DRIVERS GmbH, Sportplatzstr. 4, 85635 Höhenkirchen, Tel.: 08102/ 89 58-16, Mail: info@wild-land-drivers.de
Geschäftsführer: Brigitte Schmid, Michael Schmid •
Gerichtsstand München
Amtsgericht München • HRB (Nr.) 246154 • Ust-id-Nr. DE
815804665 • Steuer Nr. 143/192/50574
Bankverbindung: Kreissparkasse München-Starnberg • IBAN: DE57 7025 0150
0029 1445 16 • SWIFT-BIC: BYLADEM1KMS
Mietbedingungen WILD LAND DRIVERS GmbH
Stand: April 2025
Geltungsbereich
Vorbehaltlich vorrangiger Regelungen des Mietvertrags
unterliegt das Mietverhältnis zwischen WILD LAND DRIVERS GmbH,
Sportplatzstraße 4, 85635 Höhenkirchen (nachfolgend „WILD LAND DRIVERS“) und dem Mieter ausschließlich diesen
Mietbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die WILD LAND DRIVERS
mit dem Mieter über die Mietweise Überlassung von Dachzelten und Zubehör
schließt.
Mietverhältnis, Mietumfang
(1) Mit Abschluss des Mietvertrages über das Dachzelt („Mietgegenstand“)
verpflichtet sich WILD LAND DRIVERS gegenüber dem Mieter zur Überlassung des Mietgegenstandes
für die Dauer des vereinbarten Mietzeitraums und der Mieter verpflichtet sich
zur Entrichtung des vereinbarten Mietzinses.
(2) Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung und endet
mit der Rückgabe des Mietgegenstandes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(3) Vom Mietumfang umfasst sind der Mietgegenstand, sowie
zusätzliche Ausrüstungsgegenstände (Leiter, Matratze, Matratzenschutz) und die
Montage des Mietgegenstands auf dem Fahrzeug des Mieters. Nicht vom Mietumfang
umfasst ist das Dachträgersystem.
Mietzins
(1) Für den Mietzins gelten die Preise der zur Zeit des
Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste.
(2) Der Tagesmietpreis wird je Kalendertag gerechnet.
Abhol- und Rückgabetag werden jeweils als ein Tag gezählt.
(3) Nicht im Mietzins enthalten ist das Dachträgersystem. Dieses ist vom Mieter zur Verfügung zu stellen.
(4) Der Mietzins ist im Voraus zu entrichten.
Dachträgersystem,
Dachlast und Montage
(1) Der Mietgegenstand wird durch WILD LAND DRIVERS auf den
bereits vorhandenen Dachträgern auf dem Fahrzeug des Mieters montiert.
(2) Der Mieter ist verpflichtet zu gewährleisten, dass
der Dachträger für den Mietgegenstand geeignet ist. Der Mieter wird WILD LAND
DRIVERS alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, insbesondere um
welches Dachträgersystem es sich handelt. Sollte der Mieter seiner
Mitteilungspflicht nicht nachkommen, so kann WILD LAND DRIVERS die Montage des Mietgegenstandes
nicht gewährleisten.
(3) Der Mieter hat sicherzustellen und zu kontrollieren,
dass das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges sowie die zulässige Dachlast
nicht überschritten wird. Letztere ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu
entnehmen.
(4) Sollte das vorhandene Dachträgersystem nicht
mit dem Mietgegenstand kompatibel sein, kann die Montage des Mietgegenstandes
nicht gewährleistet werden. Sollte sich der Aufwand der Montage dadurch
erhöhen, so behält sich WILD LAND DRIVERS vor, dem Mieter für die Montage einen
zusätzlichen Aufpreis in Höhe von EUR 100,00 zu berechnen.
Kaution
(1) Vor Übergabe
des Mietgegenstands muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Mietgegenstandes in
unbeschädigtem und gereinigtem Zustand eine Kaution in Höhe von EUR 500 hinterlegt
werden. Die Bezahlung kann durch Bargeld, EC-Karte, PayPal oder Überweisung auf
das Konto von WILD LAND DRIVERS erfolgen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des
Mietgegenstandes in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im
Übergabeprotokoll aufgeführten Beschädigungen, erfolgt die vollständige
Rückzahlung der Kaution. Wurde die Kaution bar hinterlegt, wird
diese direkt bei Rückgabe des Mietgegenstands erstattet.
(2) WILD LAND
DRIVERS ist berechtigt, gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters mit
Forderungen aus dem Mietverhältnis aufzurechnen. Darüberhinausgehende Ansprüche
von WILD LAND DRIVERS aus dem Mietverhältnis bleiben unberührt.
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(1) Der
Mietgegenstand ist zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen von WILD LAND
DRIVERS vom Mieter zu übernehmen. Der Mieter hat sich bei Abholung durch einen
gültigen Personalausweis mit aktueller Adresse auszuweisen. (2) Mit der
Abholung des Mietgegenstandes bestätigt der Mieter, dass er von WILD LAND
DRIVERS ordnungsgemäß in die Benutzung des Mietgegenstandes eingewiesen wurde.
(3) WILD LAND
DRIVERS ist berechtigt, statt dem reservierten Mietgegenstand ein gleich- oder
höherwertiges Ersatz-Dachzelt zur Verfügung zu stellen.
(4) Bei Übergabe
des Mietgegenstandes an den Mieter wird von den Parteien gemeinsam eine
Zustandsbeschreibung des Mietgegenstandes erstellt und in einem
Übergabeprotokoll notiert. Das Übergabeprotokoll enthält alle etwaig
vorhandenen Beschädigungen sowie alle übergebenen Ausrüstungsgegenstände und ist
von beiden Parteien zu unterzeichnen. Durch die Unterschrift bestätigt der
Mieter, dass er den Mietgegenstand in dem im Übergabeprotokoll notierten
Zustand übernommen hat.
Kündigung, Ersatzmieter, Schadensersatz
(1) Bei Stornierung
des Mietvertrages durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn und nach
Ablauf einer etwaigen gesetzlichen Widerrufsfrist sind folgende
Stornierungskosten zu entrichten:
-Kündigung bis 90 (neunzig) Tage vor Mietbeginn:
kostenfrei
-Kündigung bis 30 (dreißig) Tage vor Mietbeginn: 25% des
Mietzinses
-Kündigung bei weniger als 15 (fünfzehn) Tagen vor Mietbeginn:
50% des Mietzinses
-Kündigung bei weniger als 5 (fünf) Tagen vor Mietbeginn:
80% des Mietzinses
Das
Widerrufsrecht des Mieters bleibt hiervon unberührt.
(2) Holt der
Mieter den Mietgegenstand nicht ab, hat der Mieter den vereinbarten Mietzins zu
entrichten, es sei denn WILD LAND DRIVERS kann den Mietgegenstand für den
gesamten vereinbarten Mietzeitraum anderweitig vermieten.
(3) Für die
vorstehenden Absätze (1) und (2) gilt: Dem Mieter bleibt es vorbehalten, einen
geringeren Schaden von WILD LAND DRIVERS zu beweisen. Der Mieter ist
berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen, den WILD LAND DRIVERS aus wichtigem
Grund zurückweisen kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der
Ersatzmieter WILD LAND DRIVERS aus einer vorherigen Vermietung bereits bekannt
ist und der Ersatzmieter bei dieser vorherigen Vermietung des Mietgegenstand
nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben hat. Die Pflicht zur anteiligen
Zahlung des Mietzinses entfällt in den Fällen, in denen der Ersatzmieter in den
Mietvertrag anstelle des Mieters eintritt.
(4) Bei vorzeitiger
Rückgabe des Mietgegenstandes hat der Mieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten,
soweit die vorzeitige Rückgabe aus Gründen erfolgt, die WILD LAND DRIVERS nicht
zu vertreten hat.
Umgang mit dem
Mietgegenstand, Schäden
(1) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln
und die Betriebsanleitung sowie alle für die Benutzung maßgeblichen
Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, im Mietgegenstand nicht zu rauchen und
keine Tiere zu halten.
(3) Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht weitervermiete oder
-verleihen.
(4) Schäden am Mietgegenstand sind WILD LAND DRIVERS unverzüglich mitzuteilen.
Unterlässt der Mieter schuldhaft die unverzügliche Meldung, so haftet er für die
daraus resultierenden Schäden, wie möglicherweise, wenn der Mietgegenstand nach
Ende der Mietdauer nicht an den nachfolgenden Mieter übergeben werden kann.
(5) Der Mieter
hat zu überwachen, dass sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet
und der sichere Betriebszustand des Mietgegenstands und der Dachträger gegeben
sind, wobei er insbesondere die Festigkeit der Befestigung zu überwachen hat. Die
Befestigung ist 100 km nach Montage auf den festen Sitz zu überprüfen.
(6) Der Mieter
hat den Mietgegenstand gegen Vandalismus und ortsabhängige, extreme
Wetterbedingungen zu sichern.
Rückgabe,
verspätete Rückgabe
(1) Der Mieter
ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Ablauf des Mietzeitraums rechtzeitig in
gereinigtem Zustand in den Geschäftsräumen von WILD LAND DRIVERS während der
Öffnungszeiten zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das Mietverhältnis endet automatisch mit Rückgabe des Mietgegenstands, ohne
dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Das
Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter den Mietgegenstand
nicht termingerecht an WILD LAND DRIVERS zurückgibt. Im Falle einer verspäteten
Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß § 546 BGB in Höhe des
vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen.
(3) Sollte WILD
LAND DRIVERS aufgrund schuldhaft verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes ein
Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.),
so behält sich WILD LAND DRIVERS vor, diesen Schadenersatzanspruch gegenüber
dem Mieter geltend zu machen.
(4) Verlorengegangene
oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände sind bei der Rückgabe unaufgefordert zu
melden.
(5) Bei
starker/überdurchschnittlicher Verschmutzung des Mietgegenstandes erfolgt ein
Aufpreis zur Reinigung in Höhe von EUR 50,00 netto. WILD LAND DRIVERS ist
nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der
Rückgabe des Mietgegenstandes zurücklässt.
Haftung Mieter
(1) Mit der
Übergabe des Mietgegenstands geht die Gefahr auf den Mieter über. Sie endet
nach der Rückgabe am Abholort.
(2) Für
Schäden während der Nutzungsdauer haftet der Mieter nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
(3) Wird bei
der Rückgabe des Mietgegenstands ein Schaden festgestellt, der im
Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter
den Schaden zu vertreten hat.
Haftung WILD LAND DRIVERS
(1) Für
etwaige Schäden haftet WILD LAND DRIVERS unbeschränkt bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer
Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter
vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), beschränkt sich die
Haftung von WILD LAND DRIVERS auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische
Schäden.
(2) Bei leicht
fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, die keine wesentliche
Nebenpflicht ist, haftet WILD LAND DRIVERS nicht.
(3) Die
vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei
arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer
Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche des Mieters aufgrund des
Produkthaftungsgesetzes sowie für Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Mieters. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mieters
ist hiermit nicht verbunden.
(4) Soweit die
Haftung von WILD LAND DRIVERS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen von WILD LAND DRIVERS.
Verhalten bei
Unfällen
(1) Der Mieter
hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl oder sonstigen Schaden sofort die
Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne
Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu
lassen, haftet er voll.
(2) Der Mieter
hat WILD LAND DRIVERS selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen
ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten.
Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten
Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen etwaiger beteiligter
Fahrzeuge enthalten.
Anwendbares
Recht, Gerichtsstand
(1) Für alle
Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und WILD LAND DRIVERS gilt deutsches Recht
unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über den internationalen Warenkauf (CISG). Ist der Mieter Verbraucher und hat
er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat des Europäischen
Wirtschaftsraums als Deutschland, so bleibt ihm der Schutz nach den
maßgeblichen Bestimmungen seines Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch
Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.
(2) Ist der Mieter
Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand
für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung
am Sitz von WILD LAND DRIVERS.
(3) Der
gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gesetzliche
Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt. WILD LAND
DRIVERS ist jedoch berechtigt am Sitz des Mieters zu klagen.
Besonderheiten bei Fernabsatzverträgen
Wird der
Mietvertrag zwischen WILD LAND DRIVERS und Mieter als Verbraucher über den
Mietgegenstand unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
(Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags
eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig
körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien,
E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk
und digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des
Digitale-Dienste-Gesetzes) geschlossen, gelten die nachfolgenden
Bestimmungen.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt bei einem Kaufvertrag
(Vertrag über die Lieferung von Waren) vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie
oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte
Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen
Sie uns (WILD LAND DRIVERS GmbH, Sportplatzstraße 4, 85635 Höhenkirchen,
Telefon: +49 (0)8102 89 58 0, Fax: +49 (0)8102 89 58 29, E-Mail:
info@wild-land-drivers.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit
der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (PDF)
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus,
dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir
Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die
Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis
Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je
nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem
Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den
Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an
WILD LAND
DRIVERS GmbH
Sportplatzstraße 4
85635 Höhenkirchen
Tel.: +49 (0)8102 89 58 0
E-Mail: info@wild-land-drivers.de
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist
gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der
Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der
Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen
Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei
Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die aus Gründen des
Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind,
wenn deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Ende der Widerrufsbelehrung
Vorzeitiges
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das
Widerrufsrecht des Mieters erlischt gem. § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, soweit
die vertraglichen Leistungen von WILD LAND DRIVER vor Ablauf der gesetzlichen
Widerrufsfrist vollständig erbracht werden und der Mieter vor Beginn der
Erbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass WILD LAND DRIVERS mit der
Erbringung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
Online
Streitbeilegung
Die
Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche
Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufen
können. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB haben die Möglichkeit, diese
OS-Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an
einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist
WILD LAND DRIVERS nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.