AGB – Allgemeine Verkaufsbedingungen
I. Geltungsbereich
- Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der WILD LAND DRIVERS GmbH, Sportplatzstraße 4, 85635 Höhenkirchen (nachfolgend „Verkäufer“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Käufer“) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.
- Das Verkaufspersonal des Verkäufers ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Käufer zu treffen, durch die diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen geändert oder ergänzt werden.
II. Angebot, Vertragsabschluss, Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
- In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
- Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B.
Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten)
sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind
nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich
vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine
garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder
Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und
Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische
Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch
gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum
vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
- Der Käufer ist an seine Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahmeerklärung dem Käufer zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware. Der Verkäufer wird den Besteller unverzüglich unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
III. Preise
- Die Preise schließen, wenn der Käufer Verbraucher ist, die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Preise für Bereitstellung zur Abholung durch den Käufer Sitz des Verkäufers.
- Zahlungen können in den Geschäftsräumen des Verkäufers oder durch Überweisung auf ein vom Verkäufer angegebene Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.
IV. Zahlung
- Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn von ihm Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, der Verkäufer diese anerkannt hat, diese unstreitig sind oder diese im Gegenseitigkeitsverhältnis zu den Forderungen des Verkäufers stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
V. Lieferung Lieferfrist, höhere Gewalt, Selbstbelieferung, Teillieferungen, Annahmeverzug, Lieferort
- Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen, wenn nicht anders vereinbar, mit Annahme der Bestellung durch den Verkäufer. Die Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Annahme der Bestellung durch den Verkäufer, vorherige Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung sonstiger Pflichten des Käufers vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf)
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, z.B. Betriebsstörungen, rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen, Epidemien oder Pandemien, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, etc., die der Verkäufer ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, das Produkt zum vereinbarten Termin oder zur vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen den Verkäufer, den Liefertermin bzw. die Lieferfrist um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen – längstens jedoch für vier Wochen – hinauszuschieben. Der Verkäufer und der Käufer sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die vorgenannten Gründe zu einer Terminverlängerung von mehr als vier Wochen führen. Evtl. gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
- Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung gerät der Verkäufer nicht in Verzug, es sei denn, der Verkäufer hat die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit dem bestellten Produkt, trotz Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäftes, aus vom Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer geleistete Anzahlungen zurückzuerstatten. Evtl. gesetzliche Rücktrittsrechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.
- Der Verkäufer ist berechtigt, Warenteillieferungen und Warenteilleistungen an den Käufer zu erbringen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist und Überzahlungen unmittelbar von dem Verkäufer erstattet werden.
- Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind und soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
VI. Abnahme
- Ist eine Abholung durch den Käufer vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzuholen.
- Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht
- Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VIII. Haftung für Sachmängel
- Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Gefahrübergang. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Die Verjährungsverkürzung in Abs. 1, Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder für Ansprüche im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern der Verkäufer eine solche bezüglich der gelieferten Ware abgegeben hat, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
- Weist die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung einen Mangel auf, ist der Verkäufer nach Wahl des Käufers verpflichtet, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache dem Käufer zu liefern (Nacherfüllung), es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Verkäufer hat die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen des Mangels oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatzansprüche zu den nachfolgend unter Ziffer IX festgelegten Bedingungen geltend machen.
- Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, steht das Wahlrecht zur Art der Nacherfüllung gem. Abs. 3 Satz 1 dem Verkäufer zu. Das heißt, sollte ein Mangel vorliegen, wird der Verkäufer vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge des Käufers nach Wahl des Verkäufers den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache dem Käufer liefern. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
- Handelt der Käufer als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, gilt für ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
- Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
IX. Haftung für sonstige Schäden
- Für etwaige Schäden haftet der Verkäufer
unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer leicht
fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht,
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Käufer vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche
Nebenpflicht“), beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf bei
Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, die keine wesentliche Nebenpflicht ist, haftet der Verkäufer nicht.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche des Käufers aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden.
- Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und dem Käufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Ist der Käufer Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums als Deutschland, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen seines Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.
- Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am des Verkäufers.
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen.
WILD LAND DRIVERS
GmbH
Stand Februar 2025