Mietbedingungen
I Geltungsbereich
Vorbehaltlich vorrangiger Regelungen des Mietvertrags unterliegt das Mietverhältnis zwischen WILD LAND DRIVERS GmbH, Sportplatzstraße 4, 85635 Höhenkirchen (nachfolgend „WILD LAND DRIVERS“) und dem Mieter ausschließlich diesen Mietbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die WILD LAND DRIVERS mit dem Mieter über die Mietweise Überlassung von Dachzelten und Zubehör schließt.
II Mietverhältnis, Mietumfang
(1) Mit Abschluss des Mietvertrages über das Dachzelt („Mietgegenstand“) verpflichtet sich WILD LAND DRIVERS gegenüber dem Mieter zur Überlassung des Mietgegenstandes für die Dauer des vereinbarten Mietzeitraums und der Mieter verpflichtet sich zur Entrichtung des vereinbarten Mietzinses.
(2) Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(3) Vom Mietumfang umfasst sind der Mietgegenstand, sowie zusätzliche Ausrüstungsgegenstände (Leiter, Matratze, Matratzenschutz; Kissen) und die Montage des Mietgegenstands auf dem Fahrzeug des Mieters. Nicht vom Mietumfang umfasst ist das Dachträgersystem.
III Mietzins
(1) Für den Mietzins gelten die Preise der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste.
(2) Der Tagesmietpreis wird je Kalendertag gerechnet. Abhol- und Rückgabetag werden jeweils als ein Tag gezählt.
(3) Nicht im Mietzins enthalten ist das Dachträgersystem. Dieses ist vom Mieter zur Verfügung zu stellen.
(4) Der Mietzins ist im Voraus zu entrichten.
IV Dachträgersystem, Dachlast und Montage
(1) Der Mietgegenstand wird durch WILD LAND DRIVERS auf den bereits vorhandenen Dachträgern auf dem Fahrzeug des Mieters montiert.
(2) Der Mieter ist verpflichtet zu gewährleisten, dass der Dachträger für den Mietgegenstand geeignet ist. Der Mieter wird WILD LAND DRIVERS alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, insbesondere um welches Dachträgersystem es sich handelt. Sollte der Mieter seiner Mitteilungspflicht nicht nachkommen, so kann WILD LAND DRIVERS die Montage des Mietgegenstandes nicht gewährleisten.
(3) Der Mieter hat sicherzustellen und zu kontrollieren, dass mit der Montage des Mietgegenstands das zulässige Gesamtgewicht sowie die zulässige Dachlast nicht überschritten wird. Letztere ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen.
(4) Sollte das vorhandene Dachträgersystem nicht mit dem Mietgegenstand kompatibel sein, kann die Montage des Mietgegenstandes nicht gewährleistet werden. Sollte sich der Aufwand der Montage dadurch erhöhen, so behält sich WILD LAND DRIVERS vor, dem Mieter für die Montage einen zusätzlichen Aufpreis in Höhe von EUR 100,00 zu berechnen.
V Kaution
(1) Vor Übergabe des Mietgegenstands muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Mietgegenstandes in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand eine Kaution in Höhe von EUR 600,00 hinterlegt werden. Die Bezahlung kann durch Bargeld, EC-Karte, PayPal oder Überweisung auf das Konto von WILD LAND DRIVERS erfolgen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Übergabeprotokoll aufgeführten Beschädigungen, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution. Wurde die Kaution bar hinterlegt, wird diese direkt bei Rückgabe des Mietgegenstands erstattet.
(2) WILD LAND DRIVERS ist berechtigt, gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufzurechnen. Darüberhinausgehende Ansprüche von WILD LAND DRIVERS aus dem Mietverhältnis bleiben unberührt.
VI Abholung und Übergabe des Mietgegenstands
(1) Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen von WILD LAND DRIVERS vom Mieter zu übernehmen. Der Mieter hat sich bei Abholung durch einen gültigen Personalausweis mit aktueller Adresse auszuweisen.
(2) Mit der Abholung des Mietgegenstandes bestätigt der Mieter, dass er von WILD LAND DRIVERS ordnungsgemäß in die Benutzung des Mietgegenstandes eingewiesen wurde.
(3) WILD LAND DRIVERS ist berechtigt, statt dem reservierten Mietgegenstand ein gleich- oder höherwertiges Ersatz Dachzelt zur Verfügung zu stellen.
(4) Bei Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter wird von den Parteien gemeinsam eine Zustandsbeschreibung des Mietgegenstandes erstellt und in einem Übergabeprotokoll notiert. Das Übergabeprotokoll enthält alle etwaig vorhandenen Beschädigungen sowie alle übergebenen Ausrüstungsgegenstände und ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Durch die Unterschrift bestätigt der Mieter, dass er den Mietgegenstand in dem im Übergabeprotokoll notierten Zustand übernommen hat.
VII Kündigung, Ersatzmieter, Schadensersatz
(1) Bei Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn und nach Ablauf einer etwaigen gesetzlichen Widerrufsfrist sind folgende Stornierungskosten zu entrichten:
- Kündigung bis 90 (neunzig) Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- Kündigung bis 30 (dreißig) Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietzinses
- Kündigung bei weniger als 15 (fünfzehn) Tagen vor Mietbeginn: 50% des Mietzinses
- Kündigung bei weniger als 5 (fünf) Tagen vor Mietbeginn: 80% des Mietzinses Das Widerrufsrecht des Mieters bleibt hiervon unberührt.
(2) Holt der Mieter den Mietgegenstand nicht ab, hat der Mieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten.
(3) Für die vorstehenden Absätze (1) und (2) gilt: Dem Mieter bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden von WILD LAND DRIVERS zu beweisen. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen, den WILD LAND DRIVERS aus wichtigem Grund zurückweisen kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Ersatzmieter WILD LAND DRIVERS aus einer vorherigen Vermietung bereits bekannt ist und der Ersatzmieter bei dieser vorherigen Vermietung des Mietgegenstands nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben hat. Die Pflicht zur anteiligen Zahlung des Mietzinses entfällt in den Fällen, in denen der Ersatzmieter in den Mietvertrag anstelle des Mieters eintritt.
(4) Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes hat der Mieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten, soweit die vorzeitige Rückgabe aus Gründen erfolgt, die WILD LAND DRIVERS nicht zu vertreten hat.
VIII Rückgabe, verspätete Rückgabe
(1) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Ablauf des Mietzeitraums rechtzeitig in sauberem Zustand in den Geschäftsräumen von WILD LAND DRIVERS während der Öffnungszeiten zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das Mietverhältnis endet automatisch mit Rückgabe des Mietgegenstands, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter den Mietgegenstand nicht termingerecht an WILD LAND DRIVERS zurückgibt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß § 546 BGB in Höhe des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen.
(3) Sollte WILD LAND DRIVERS aufgrund schuldhaft verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.), so behält sich WILD LAND DRIVERS vor, diesen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Mieter geltend zu machen.
(4) Verlorengegangene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände sind bei der Rückgabe unaufgefordert zu melden.
(5) Bei starker/überdurchschnittlicher Verschmutzung des Mietgegenstandes erfolgt ein Aufpreis zur Reinigung in Höhe von EUR 100,00 netto. WILD LAND DRIVERS ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe des Mietgegenstandes zurücklässt. Zur außerordentlichen Verschmutzung gehört auch: Tierhaare, übermäßige Verschmutzung durch Harz/Baumsäfte, außerordentlich viel Vogelschmutz.
(6) Tierpauschalen werden nachberechnet, insofern festgestellt wird, dass sich ein Tier im Zelt aufgehalten hat.
(7) Wurde im Zelt entgegen des Verbots geraucht, behält sich Wild Land Drivers vor, eine Strafe i.H.v. 100€ zu berechnen.
IX Haftung Mieter
(1) Mit der Übergabe des Mietgegenstands geht die Gefahr auf den Mieter über. Sie endet nach der Rückgabe am Abholort.
(2) Für Schäden während der Nutzungsdauer haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Wird bei der Rückgabe des Mietgegenstands ein Schaden festgestellt, der im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat.
X Haftung WILD LAND DRIVERS
(1) Für etwaige Schäden haftet WILD LAND DRIVERS unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), beschränkt sich die Haftung von WILD LAND DRIVERS auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, die keine wesentliche Nebenpflicht ist, haftet WILD LAND DRIVERS nicht.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche des Mieters aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Mieters. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mieters ist hiermit nicht verbunden.
(4) Soweit die Haftung von WILD LAND DRIVERS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von WILD LAND DRIVERS.
XI Verhalten bei Unfällen
(1) Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll.
(2) Der Mieter hat WILD LAND DRIVERS selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen etwaiger beteiligter Fahrzeuge enthalten. (1) Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll.
XII Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und WILD LAND DRIVERS gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Ist der Mieter Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums als Deutschland, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen seines Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.
(2) Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz von WILD LAND DRIVERS.
(3) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt. WILD LAND DRIVERS ist jedoch berechtigt am Sitz des Mieters zu klagen.
XIII Besonderheiten bei Fernabsatzverträgen
Wird der Mietvertrag zwischen WILD LAND DRIVERS und Mieter als Verbraucher über den Mietgegenstand unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes) geschlossen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei einem Kaufvertrag (Vertrag über die Lieferung von Waren) vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (WILD LAND DRIVERS GmbH, Sportplatzstraße 4, 85635 Höhenkirchen, Telefon: +49 (0)8102 89 58 0, Fax: +49 (0)8102 89 58 29, E-Mail: info@wild-land-drivers.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (PDF) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an
WILD LAND DRIVERS GmbH Sportplatzstraße 4 85635 Höhenkirchen Tel.: +49 (0)8102 89 58 16 E-Mail: info@wild-land-drivers.de
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
XIV Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt gem. § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, soweit die vertraglichen Leistungen von WILD LAND DRIVER vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist vollständig erbracht werden und der Mieter vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass WILD LAND DRIVERS mit der Erbringung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
XV Online Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufen können. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB haben die Möglichkeit, diese OS-Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist WILD LAND DRIVERS nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.